Laut der DTU-Sportordung hat der Radhelm folgende Kriterien zu erfüllen:
- Bei allen Wettkämpfen ist ein radsportspezifischer Helm mit geschlossenem Kinnriemen zu tragen. Der Aufbau muss dabei den Bestimmungen eines anerkannten Prüfinstituts entsprechen.
- korrekter Sitz auf dem Kopf
- keine Beschädigungen
- unbeschädigte, nicht dehnbare Halteriemen, die an mindestens 3 Stellen mit der Schale verbunden und die mittels Sicherheitssystem (kein Klett o.ä.) schließbar sein müssen
- Nach der Kontrolle (Check-In) muss der Helm sich mit geöffnetem Kinnriemen am Rad befinden.
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